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§ l Allgemeine Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, telefonische und mündliche Abmachungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Fa. Monitorservice-Hofmann schriftlich zugestimmt.
1.3 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote und Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind auf unseren Internetseiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten freibleibend und unverbindlich.
2.2 Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
2.3 Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich die Fa. Monitorservice-Hofmann vor, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.
2.4 Für das Zustandekommen eines Vertrages ist der Auftrag des Kunden und die Annahme dieses Auftrages durch uns erforderlich. Die Annahme erfolgt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.
§ 3 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
3.1 Bei Fernabsatzverträgen kann der Verbraucher seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Monitorservice-Hofmann Klingenstraße 2 97456 Dittelbrunn/Hambach Fax: 09725 / 704956
3.2 Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechtes bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Macht der Verbraucher geltend, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten, so ist er hierfür beweispflichtig.
3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
3.4 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
3.5 Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst verursacht hat.
3.6 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die Fa. Monitorservice-Hofmann nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Monitorservice-Hofmann. Dies gilt auch im Fall der von der Fa. Monitorservice-Hofmann veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzgl. einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrags.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto und werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4.2 Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlungen Verzug, ist die Firma Monitorservice-Hofmann berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
5.1 Liefertermine, Angaben über die Reparaturdauer oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
5.2 Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Reichen die uns zur Verfügung stehenden Mengen nicht zur Versorgung unserer Kunden aus, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen oder davon abweichend einzuschränken oder einzustellen. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen, etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter, auch als verbindlich, vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Kunden den Leistungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinaus zu verschieben. Wird durch die oben genannten Ereignisse die nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
§ 6 Abnahme. Abnahmeverzug
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Verweigert der Kunde die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet gegenüber der Firma Monitorservice-Hofmann für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.
§ 7 Versendung - Gefahrenübergang - Haftungsausschluss
7.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
7.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir die Lieferung übernommen haben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Künde im Verzug der Annahme ist.
7.3 Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind der Firma Monitorservice-Hofmann und dem Transportunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Bei Verträgen über Dienstleistungen erfolgt die Versendung an uns auf Gefahr des Käufers. Bei Abholung defekter Geräte handeln wir ausschließlich als Vermittler zwischen unseren Kunden und der/dem entsprechenden/m Spedition bzw. Paketdienst. Der Kunde ist verpflichtet, sein Gerät sicher verpackt (nach Möglichkeit im Original-Karton) zur Abholung bereitzustellen. Eingesandte Geräte werden nach der Instandsetzung wieder in der vom Kunden gelieferten Verpackung zurückgesandt. Sollte ein Gerät auf Grund dieser Verpackung beschädigt werden, tritt die Firma Monitorservice-Hofmann dafür nicht in Haftung. Verzögert sich die Versendung auf Grund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Firma Monitorservice-Hofmann ist in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. dass sonstige Entgelt wird in diesem Fall mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
§ 8 Mängelrügen. Gewährleistung
8.1 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.3 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind der Firma Monitorservice-Hofmann unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Für Unternehmer gelten ergänzend die §§ 377,378 HOB.
8.5 Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine diesbezügliche Haftung der Fa. Monitorservice-Hofmann ist ausgeschlossen.
8.6 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.7 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers* seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Käufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Das gleiche gilt, soweit die Fa. Monitorservice-Hofmann bei Verträgen über Dienstleistungen eine Garantie hinsichtlich des instandgesetzten bzw. erneuerten Teils abgegeben hat
8.8 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.9 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
8.10 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware* Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
8.11 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
9.4 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
9.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Vertrag ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Eigentum der Firma Monitorservice-Hofmann und dürfen nicht kopiert werden)
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